Ab dem Schuljahr 2024/2025 startet der Freistaat Bayern die schrittweise Einführung einer 1:1-Ausstattung mit mobilen Endgeräten an Gymnasien. Auch am Gymnasium Tutzing werden alle Schülerinnen und Schüler ab einer bestimmten Jahrgangsstufe mit iPads ausgestattet, um modernes Lernen zu ermöglichen und die Medienkompetenz zu fördern.


Das Rahmenkonzept in Kürze

Das Gymnasium Tutzing baut auf bisherige Erfahrungen mit dem BYOD-Konzept und erweitert die Leitlinien durch ein umfassenderes Stufenmodell:


  • Unterstufe und Mittelstufe: Vermittlung digitaler Kernkompetenzen gemäß Digitalportfolio, ergänzt durch den vereinzelten Einsatz mobiler Geräte (privat oder Leihpool).


  • Ab Jahrgangsstufe 9: Einführung von iPads, Schulung im verantwortungsvollen Umgang sowie in rechtlichen Aspekten wie Datenschutz und digitale Heftführung.


  • Didaktische Balance: Förderung analoger Kompetenzen (z. B. Handschrift, Lese- und Schreibfähigkeit) neben digitalen Fertigkeiten.


  • Lehrkräfte: Regelmäßige Weiterbildung und Erprobung innovativer Unterrichtsmethoden.


  • Ziele: Weiterentwicklung von Medienkonzept und Digitalportfolio, nachhaltige digitale Bildung und Förderung der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler.


Die Grundlage für den Einsatz digitaler Geräte bildet das Medienkonzept der Schule, ergänzt durch ein Digitalportfolio, das die pädagogischen Leitlinien abbildet.


Stufenmodell im Überblick

Verhaltensregeln digitale Endgeräte

Im Rahmen des pädagogischen Konzeptes am Gymnasium Tutzing legen wir besonderen Wert auf einen verantwortungs-vollen Umgang mit digitalen Endgeräten. Klare Verhaltensregeln unterstützen Schülerinnen und Schüler dabei, sicher und respektvoll in der digitalen Welt zu agieren:


Einsatzbereitschaft: 

  • Das Gerät ist stets aufgeladen und einsatzbereit.
  • Kopfhörer, Stift, und analoge Arbeitsmittel (Stifte, Papier) sind immer griffbereit. 


Verwendung im Unterricht: 

  • Das Gerät liegt flach auf dem Tisch, wenn es nicht genutzt wird.
  • Wird das Tablet nicht benötigt, ist der Bildschirm schwarz oder das Gerät wird umgedreht.
  • Bei Nutzung einer Tastatur wird das Tablet nur zum Schreiben aufgestellt.
  • Die Geräte dürfen ausschließlich für unterrichtsbezogene Zwecke verwendet werden 


Verhalten und Sicherheit: 

  • Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft werden keine Bild- oder Tonaufnahmen gemacht.
  • Ohne Erlaubnis der Schülerin oder des Schülers dürfen Lehrkräfte die Geräte nicht durchsuchen (private Daten, Fotos, Videos, und Dokumente). 
  • Die geltenden Gesetze und vereinbarten Verhaltensregeln werden beachtet.
  • Verstöße gegen Gesetze können strafrechtliche, zivilrechtliche und schulrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln dürfen Lehrkräfte die Nutzung kurz- und langfristig untersagen oder das Gerät bis zum Ende des Schultages einbehalten. (In diesem Fall ist das Gerät vorher von der Schülerin oder dem Schüler auszuschalten.) 


Verantwortung und Verwendung außerhalb des Unterrichts: 

  • Schülerinnen und Schüler sind für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und die Sicherheit ihrer Geräte selbst verantwortlich.
  • Technische Probleme werden leise oder außerhalb des Unterrichts gelöst.
  • Es gilt ein generelles Verbot für andere mobile Endgeräte (z. B. Smartphones). Bei Verstößen wird das Gerät (ausgeschaltet) bis zum Ende des Schultages im Sekretariat verwahrt. Gegebenenfalls kann die Vergabe von Sozialdienst erfolgen.
  • Aktuell dürfen Tablets außerhalb des Unterrichts in der Mensa, der Rotunde und auf den Gängen des Südbaus zur Unterrichtsvorbereitung genutzt werden. Im Nordbau (Unterstufenbau) ist dies nicht erlaubt. 




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